Fragen & Antworten

Unterricht

Wie kann ich bei euch mit dem Klavierspielen anfangen?

Melde Dich – oder Dein(e) Kind(er) oder Euch alle – einfach für eine kostenlose und unverbindliche Probestunde an. Du kannst uns auch anrufen unter 0151 424 655 70 oder eine E-Mail schreiben.

Ab welchem Alter können Kinder bei euch beginnen?

Kinder fangen unserer Erfahrung nach ab etwa 7 Jahren mit dem Klavierunterricht an. Dies ist aber individuell unterschiedlich. In einer unverbindlichen und kostenlosen Probestunde könnt ihr unseren Unterricht einfach einmal ausprobieren.

Kommt ihr auch zu uns/zu mir nach Hause?

Ja, wir machen sogar hauptsächlich mobilen Klavierunterricht bei unseren Schülern zu Hause. Für die meisten Schüler ist das am praktischsten. Unsere Preise sind inklusive Anfahrt, gültig im Kreis Ahrweiler.

Ich bin blutiger Anfänger!

Kein Problem! Unser Musikunterricht wendet sich an alle, die Lust am Musikmachen haben. Ob Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Best Ager, ob Anfänger, Fortgeschrittene oder Wiedereinsteiger – alle sind herzlich willkommen!

Kann man auch als Erwachsener oder Best Ager noch Klavierspielen lernen?

Ja, klar! Du kannst in jedem Alter Klavierspielen lernen. Viele Menschen haben schon ihr ganzes Leben lang davon geträumt und hatten nie die Zeit oder haben sich nicht an die Tasten getraut, weil sie dachten, es wäre zu spät. Aber … es ist nie zu spät! Klavierspielen macht enorm viel Freude und ist ein wunderbarer Weg, sich in jedem Lebensalter weiterzuentwickeln und Neues zu entdecken. Hier geht’s zur kostenlosen Probestunde.

Welches ist das richtige Klavier für Anfänger?

Ein Klavier ist teuer, darum wollen viele Anfänger erst einmal nicht so viel Geld ausgeben. Du solltest aber bedenken, dass man nur auf einem vernünftigen Instrument wirklich Klavierspielen lernen kann (und nicht nur Tasten drücken). Du benötigst also: ein funktionstüchtiges akustisches Klavier oder ein Digitalpiano mit 88 gewichteten Tasten. Auf einem Keyboard kann man leider nicht Klavier spielen. Klaviere kann man übrigens auch mieten. Wir beraten Dich gerne zu allen Fragen rund um Dein Klavier!

Kann ich bei euch auch mit anderen zusammen Musik machen?

Mindestens einmal im Jahr findet unser kleines Schülerkonzert statt. Weitere Angebote, um zusammen mit anderen Musik zu machen, sind in der Planung. Abonniere am besten unseren Newsletter, um neue Angebote nicht zu verpassen.

Organisatorisches

Welches Preismodell ist für mich sinnvoll?

Grundsätzlich gilt: Beim Vertrag ist der Preis pro Unterrichtseinheit günstiger als bei den 5er- und 10er-Karten. Unserer Erfahrung nach ist für Kinder der Vertrag die beste Lösung. Kinder brauchen Regelmäßigkeit und schnelle Erfolge, um mit Freude voranzukommen. Erwachsene nehmen je nach Bedarf den Vertrag oder die 5er- oder 10er-Karten. Wir halten Unterrichtseinheiten von 45 Minuten für vernünftig, nur bei jungen Kindern fangen wir meist mit 30 Minuten Unterricht pro Woche an und steigern dann individuell auf 45 Minuten. Was für Dich oder Dein Kind am besten ist, besprechen wir in der kostenlosen Schnupperstunde.

Wie funktioniert euer Unterrichtsvertrag?

Du buchst einen Vertrag mit wöchentlichem Unterricht und bekommst einen festen Unterrichtstermin. Du kannst wählen: jeweils 30 oder 45 Minuten Unterricht pro Woche. Der Vertrag kann jederzeit zum Monatsanfang starten. Die Unterrichtsgebühr wird in gleichbleibenden monatlichen Beiträgen während der Laufzeit bezahlt. 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr sind garantiert. In den Schulferien und an Feiertagen in Rheinland-Pfalz findet kein regulärer Unterricht statt. Solltest Du in den Ferien oder an einem Feiertag Unterricht nehmen wollen – weil Du zum Beispiel außerhalb der Ferien in Urlaub fährst oder in den Ferien zusätzlich Unterricht haben möchtest – sprich uns gerne an. Wir finden dann eine individuelle Lösung für Dich.

Wie funktionieren die 5er- und 10er-Karten?

Du kaufst eine 5er- oder 10er-Karte entweder für je 30 Minuten oder je 45 Minuten Unterricht. Die Unterrichtsgebühr bezahlst Du beim Kauf der Karte in bar oder auf Rechnung vor Antritt der ersten Unterrichtseinheit. Deine Karte ist dann 6 Monate gültig, beginnend ab Kaufdatum. Deine Unterrichtstermine vereinbarst Du mit dem Lehrer von Stunde zu Stunde.

Wie gehe ich vor, wenn ich eine Unterrichtsstunde absagen möchte?

Informiere bitte möglichst frühzeitig Deinen Lehrer. Wenn Du mindestens 48 Stunden vor dem nächsten Unterrichtstermin per Telefon oder E-Mail absagst, kann die Stunde nachgeholt werden. Bei späteren Absagen – auch im Falle von kurzfristiger Krankheit oder sonstigen Gründen wie Urlaub, Schulveranstaltungen, Dienstreisen o.ä. – gilt die Unterrichtseinheit als gegeben.

Ich bin krank und kann meine nächste Stunde nicht wahrnehmen. Kann diese Stunde kurzfristig storniert werden?

Du kannst die Stunde nachholen, wenn Du mindestens 48 Stunden vor dem nächsten Unterrichtstermin absagst. Bei späteren Absagen geht das leider nicht, da wir Deinen Termin ja extra für Dich reserviert haben und die Zeit so kurzfristig nicht mehr für einen anderen Schüler nutzen können. Die Stunde gilt dann als gegeben.

Ich bin krank und kann mehrere Wochen nicht zum Unterricht kommen. Was passiert mit meinem Vertrag?

Bitte informiere Deinen Lehrer. Solltest Du länger als eine Woche krank sein, können wir Deinen Unterrichtsvertrag pausieren bzw. die Gültigkeit der 5er- oder 10er-Karte verlängern.

Mein Lehrer sagt den Unterricht ab. Was passiert mit meiner Unterrichtseinheit?

Wenn Dein Lehrer verhindert ist, bekommst Du einen Ersatztermin, an dem die Stunde nachgeholt wird. Bei Erkrankung des Lehrers fällt der Unterricht höchstens zwei mal im Halbjahr ersatzlos aus. Bei längerdauernder Krankheit des Lehrers werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden erstattet.

Habt ihr einen Familienrabatt?

Ja. Die Piano School gewährt ab dem zweiten Familienangehörigen, der einen Unterrichtsvertrag mit der Piano School abschließt, einen Familienrabatt laut gültiger Preisliste. Der Rabatt gilt sowohl für Unterrichtsverträge wie auch für die 5er- oder 10er-Karten. Der Familienrabatt gilt nur für den jeweils zweiten oder weiteren Vertrag der Familie.